Allgemeine Geschäftsbedingungen Papagena Personal

1. Die AGB s gelten für alle Verträge zwischen Papagena Personal  – Personalvermittlung und ihren Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
2. Papagena Personal – bietet die Suche, Auswahl und Vermittlung von Personal gemäß den Anforderungen des Kunden an.
3. Zu Beginn des Suchvorgangs teilt der Kunde Papagena Personal schriftlich oder telefonisch Informationen über die offenen Positionen und die notwendigen Qualifikationen des Bewerbers mit.
4. Papagena Personal übernimmt keine Garantie dafür, dass die offene Stelle besetzt wird.
5. Papagena Personal prüft Lebensläufe und führt Vorgespräche, sei es persönlich oder telefonisch, um ihr Qualifikation festzustellen. Für die Richtigkeit der Angaben des Bewerbers wird keine Gewähr seitens Papagena Personal geleistet. Die endgültige Einschätzung hinsichtlich der Kompetenzen für die jeweilige Position, obliegt dem Auftraggeber.
6. Papagena Personal haftet nicht für die Qualität, Fähigkeiten oder Handlungen des vermittelten Bewerbers.
7. Der Kunde ist verpflichtet, zeitnah ein Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidaten zu geben.
8. Schliesst der Kunde einen Arbeitsvertrag mit einem Bewerber, wird Papagena Personal innerhalb von 3 Werktagen über den Vertragsabschluss informiert.
9. Die Honorare und Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Vermittlungsvertrag festgelegt.
10. Die Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weiteren rechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
11. Beide Parteien können den Vermittlungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen schriftlich zum Monatsende kündigen.
12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
13. Die vorliegenden AGB sind gültig ab August 2023.
 
 
 
 
 
 
 
 
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